Barrierefreiheit

Rollstuhltauglich? Behindertengerecht? Was heißt eigentlich Barrierefrei

Behinderung wird zunehmend auch durch soziale Aspekte erklärt. 
So wird heute betont, dass Behinderung nicht nur aus den persönlichen körperlichen Einschränkungen entsteht, sondern dass es auch vielfältige Barrieren sind, die Menschen im Alltag behindern können.


Was heißt "barrierefrei"?

 

Während früher oft von „behindertengerecht“ oder „rollstuhltauglich“ gesprochen wurde, benutzt man seit den 1990er Jahren einheitlich den Ausdruck „barrierefrei“. Diese Veränderung in der Wortwahl bringt eine neue Sichtweise zum Ausdruck: 
Behinderung wird zunehmend auch durch soziale Aspekte erklärt. 
So wird heute betont, dass Behinderung nicht nur aus den persönlichen körperlichen Einschränkungen entsteht, sondern dass es auch vielfältige Barrieren sind, die Menschen behindern können.


Dieses neue Verständnis von Behinderung hat dazu geführt, dass man sich zunehmend um die Beseitigung von Barrieren – auch baulicher Natur – bemüht.
Diese Bemühungen haben auch in unterschiedlichen Gesetzen ihren Niederschlag gefunden. So findet sich im Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) die Forderung nach mehr Barrierefreiheit.

Dabei wird Barrierefreiheit folgendermaßen definiert:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände,Systeme der Informationsverarbeitung,
akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
 
Dieser wichtige Passus aus dem BGStG – wortgleich auch in vielen anderen Staaten – betont dabei insbesondere die angestrebte Selbstständigkeit – also eine Nutzung möglichst ohne fremde Hilfe – und zielt gleichzeitig auf eine große Palette von gestalteten Lebensbereichen.


Für die praktische Umsetzung von Barrierefreiheit bedeutet dies zu gewährleisten, dass etwas erkannt, verstanden, erreicht und genutzt werden kann. Diese vier Aspekte beschreiben wichtige grundlegende Kriterien in der Planung und Beurteilung von Barrierefreiheit.


Der verstärkte Blick auf die soziokulturellen Aspekte von Behinderung brachte auch das Thema Inklusion mehr in den Fokus der Diskussion. Damit zusammenhängend wurde  auch Barrierefreiheit noch genauer differenziert. So wird heute zumeist zwischen

  • baulicher,
  • kommunikativer,
  • intellektueller,
  • sozialer und
  • institutioneller Barrierefreiheit

unterschieden.

Diese Teilaspekte bilden zusammen das Konzept einer umfassenden Barrierefreiheit, die sich auch im BGStG abbildet.

 

Nachhaltiges Design

In letzter Zeit sind mit dem „Universal Design“ oder „Inclusive Design“ (vgl Heiss, 2009) neue Gestaltungs- Konzepte entstanden, die Planung im Hinblick auf möglichst vielfältige Nutzer (Senioren, Menschen mit Behinderung, Kinder ...) als Ziel haben. Die zugrundeliegenden Gestaltungsprinzipien wie breite Nutzbarkeit, intuitive Benutzung, Fehlertoleranz, niedriger körperlicher Aufwand fügen sich nahtlos in das Konzept der Barrierefreiheit ein.

Diese aktuelle Entwicklung – Design im Dienste der Inklusion – bringt neue Impulse für die Barrierefreiheit und ist nachhaltig – nicht zuletzt durch den stattfindenden demographischen Wandel zu einer älter werdenden Gesellschaft.

 

Zurück