Bewegungsflächen:
Bewegungsflächen sind in der Barrierefreiheit ein grundlegendes Thema!
Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen oder anderen Gehhilfen benötigen in Gängen mindestens 90 cm Durchgangsbreite. Wichtig ist es außerdem, Zonen zum Reversieren oder Umkehren vorzusehen. Dabei sollte mindestens ein Wendkreis von 150 cm vorgesehen sein.

Auch blinde Menschen (z.B. mit Langstock) profitieren sehr von ausreichend Bewegungsflächen. An Hindernissen, die in den Raum ragen (sog. "Auskragungen") besteht auch Verletzungsgefahr für Menschen mit Sehbehinderungen. Daher sollte man auf sie verzichten.
Bedenken Sie bitte auch, dass die ßffnungsbereiche von Türen die vorhandene Bewegungsräume einschränken.

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