Barrierefreiheit im Schwimmbecken:
Ein häufiges Problem im Bereich der Barrierefreiheit ist die Existenz von Stufen auf dem Weg zum jeweiligen Angebot.
Die Verwendung von mobilen Rampen bildet nicht immer eine gute Ersatz-Lösung. Denn diese sind meist zu steil und können nicht selbstständig genutzt werden.
Im Bereich des Schwimmbeckens benötigen Sie eine barrierefreie Einstiegsmöglichkeit:
Jedenfalls ist für den Einstieg in ein Wasserbecken ein eine mechanische oder eine elektrohydraulische Einstiegshilfe erforderlich.
Alternativ kann auch eine Rampe ins Becken die mechanische oder elektrohydraulische Einstiegshilfe ersetzten. Ein wassertaulglicher Rollstuhl muss zur Verfügugn stehen.
Der erhöhte Standard für Therapieeinrichtungen sieht zusätzlich einen Einstieg über den Beckenrand vor. Dabei ist es möglich sich von dem Rollstuhl auf eine kleine Plattform umzusetzen und über "Sitzstufen" und feste Griffe ins Wasser zu gelangen.
Absicherung des Beckenrandes:
Wichtig ist es auch, den Beckenrand gut erkennbar darzustellen, damit ihn auch Menschen mit Sehbehinderungen gut wahrnehmen können.
Der Beckenrand muss mit einem gut zum umgebenden Bodenbelag kontrastierenden, mindestens 15 cm breiten Streifen horizontal markiert sein.
Ist die Wasseroberfläche niveaugleich mit dem Boden, muss ein taktiles, mindestens 40 cm breites  Aufmerksamkeitsfeld über die gesamt Länge im Abstand von 30 cm bis 40 cm vom Beckenrand vorhanden sein.
Damit der Beckenrand vom sehbehinderten Personen im Wasser wahrgenommen werden kann, braucht es eine Kennzeichnung des Beckenrandes mittels eines mindestens 10 cm breiten Streifens unterhalb der Wasserlinie.
Selbstverständlich erfordert ein barrierefreies Schwimmbad auch eine entsprechende Umkleidekabine. Beachten Sie bitte hier die das entsprechende Fragenmodul.
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